Entschädigung von Einsatzkosten Parkdienst
Gültig ab 01.01.2022
Kleinste Verrechnungseinheit ist 1 Stunde pro Einsatzkraft plus Grundtaxe; angebrochene Stunden werden pro Einsatzkraft in 15Min-Schritten verrechnet.
Anlässe im Gemeindegebiet von ortsansässigen Bürgern, Firmen und Institutionen
Die Kostenansätze für Aufwendungen des Feuerwehrvereins bei Parkdienst oder anderen Dienstleistungen anlässlich Veranstaltungen innerhalb des Gemeindegebiets und von gemeindeansässigen Firmen und Institutionen betragen:
Grundtaxe für Planung und Organisation FWVUSM | CHF 50 |
1. Stunde pro Einsatzkraft | CHF 40 |
Jede weitere Stunde pro Einsatzkraft | CHF 32 |
Jede angebrochene Viertelstunde pro Einsatzkraft | CHF 8 |
Ab einem Einsatz von 3 Std. Verpflegungsentschädigung pro Einsatzkraft | CHF 20 |
Materialmiete Mietpauschalbetrag für Signalisationsmaterial (mehr als 5 Artikel) | CHF 50 |
Mietpauschalbetrag für Signalisationsmaterial (weniger als 5 Artikel) | CHF 20 |
Bei mehr als 10 Artikel gemäss Offerte |
- Bezieht ein Veranstalter Signalisationsmaterial, ist dieser auch für die gesetzeskonforme Aufstellung desselben selbst verantwortlich und trägt alle daraus resultierenden Konsequenzen.
- Alle versicherungstechnischen Belange liegen in der Verantwortung des Auftragsgebers.
- Für fehlendes und/oder defektes Material hat der Veranstalter den Wiederbeschaffungswert des Materials zu tragen.
Anlässe ausserhalb Gemeindegebiet oder auswärtiger Bürger, Firmen und Institutionen
Die Kostenansätze für Aufwendungen des Feuerwehrvereins bei Parkdienst oder anderen Dienstleistungen anlässlich Veranstaltungen ausserhalb des Gemeindegebiets und/oder für auswärtige Bürger, Firmen und Institutionen betragen:
Grundtaxe für Planung und Organisation FWVUSM | CHF 50 |
1. Stunde pro Einsatzkraft | CHF 50 |
Jede weitere Stunde pro Einsatzkraft | CHF 40 |
Jede angebrochene Viertelstunde pro Einsatzkraft | CHF 10 |
Ab einem Einsatz von 3 Std. Verpflegungsentschädigung pro Einsatzkraft | CHF 25 |
Anfragen für Einsätze müssen spätestens 2 Wochen vor dem Anlass an Manfred Widmer (fwvusm@gmail.com oder +41 76 502 38 99) erfolgen. Verbindliche Zusagen können erst gemacht werden, wenn die benötigten Ressourcen vorhanden sind und der Einsatz sichergestellt ist.