Entschädigung von Einsatzkosten Parkdienst

Gültig ab 01.01.2022

Kleinste Verrechnungseinheit ist 1 Stunde pro Einsatzkraft plus Grundtaxe; angebrochene Stunden werden pro Einsatzkraft in 15Min-Schritten verrechnet.  

Anlässe im Gemeindegebiet von ortsansässigen Bürgern, Firmen und Institutionen  

Die Kostenansätze für Aufwendungen des Feuerwehrvereins bei Parkdienst oder anderen Dienstleistungen anlässlich Veranstaltungen innerhalb des Gemeindegebiets und von gemeindeansässigen Firmen und Institutionen betragen:

Grundtaxe für Planung und Organisation FWVUSM  CHF 50
1. Stunde pro Einsatzkraft    CHF 40
Jede weitere Stunde pro Einsatzkraft    CHF 32
Jede angebrochene Viertelstunde pro Einsatzkraft  CHF  8
Ab einem Einsatz von 3 Std. Verpflegungsentschädigung pro Einsatzkraft CHF 20
Materialmiete Mietpauschalbetrag für Signalisationsmaterial (mehr als 5 Artikel)  CHF  50
Mietpauschalbetrag für Signalisationsmaterial (weniger als 5 Artikel)  CHF  20
Bei mehr als 10 Artikel gemäss Offerte  
                                                           
  • Bezieht ein Veranstalter Signalisationsmaterial, ist dieser auch für die gesetzeskonforme Aufstellung desselben selbst verantwortlich und trägt alle daraus resultierenden Konsequenzen.
  • Alle versicherungstechnischen Belange liegen in der Verantwortung des Auftragsgebers.
  • Für fehlendes und/oder defektes Material hat der Veranstalter den Wiederbeschaffungswert des Materials zu tragen.

Anlässe ausserhalb Gemeindegebiet oder auswärtiger Bürger, Firmen und Institutionen  

Die Kostenansätze für Aufwendungen des Feuerwehrvereins bei Parkdienst oder anderen Dienstleistungen anlässlich Veranstaltungen ausserhalb des Gemeindegebiets und/oder für auswärtige Bürger, Firmen und Institutionen betragen:

Grundtaxe für Planung und Organisation FWVUSM  CHF 50
1. Stunde pro Einsatzkraft    CHF 50
Jede weitere Stunde pro Einsatzkraft    CHF 40
Jede angebrochene Viertelstunde pro Einsatzkraft  CHF  10
Ab einem Einsatz von 3 Std. Verpflegungsentschädigung pro Einsatzkraft CHF 25
 
Bei auswärtigen Einsätzen gilt die Einsatzzeit inkl. An- und Rückfahrt Urtenen-Schönbühl resp. Mattstetten.

Anfragen für Einsätze müssen spätestens 2 Wochen vor dem Anlass an Manfred Widmer (fwvusm@gmail.com oder +41 76 502 38 99) erfolgen. Verbindliche Zusagen können erst gemacht werden, wenn die benötigten Ressourcen vorhanden sind und der Einsatz sichergestellt ist.